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Ferienhaus auf einer Warft unter Reet

  • Ferienhaus
  • ca. 80m²
  • bis 2 Personen (+2)
  • 1 Doppelbett, 1 Schlafcouch
  • großer Garten
  • EG


Preise für einen Landurlaub in der Friesenkate

  • ganzjährig für zwei Personen 110,00 € pro Übernachtung
  • jede weitere Person 10,00 € pro Übernachtung
  • Aufpreis 1. Nacht 150,00 €
  • Bettwäsche und Handtücher inkl.
  • Hund 10,00 € /Tier/Tag
  • Mindestaufenthalt 7 Übernachtungen

Die Kurabgabe wird extra berechnet.    
Endreinigung, Bearbeitungsgebühren und Nebenkosten sind im Mietpreis enthalten (wird als Aufpreis 1. Nacht bei jeder Buchung berechnet).

Freie Zeiten finden und buchen


Buchungsbedingungen

Zustandekommen des Gastaufnahmevertrages 
Gehen Ihre Daten durch Ausfüllen des Kontaktformulars, telefonisch oder schriftlich (Mail, Post, Fax) an uns, bestätigen Sie damit, dass wir einen Gastaufnahmevertrag aufsetzen dürfen. Die gewünschte Mietzeit wird 5 Tage für Sie als Mieter reserviert.

Der Gastaufnahmevertrag wird erst gültig, wenn dieser von Ihnen als Gast unterschrieben wird und uns schriftlich zukommt. Als Gast erhalten Sie die Buchungsbestätigung. Die Mietzeit wird nun für Sie (Gast/Mieter) als belegt gekennzeichnet.

Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Mietpreises fällig. Der Restbetrag ist 3 Wochen vor Ihrer Anreise zu überweisen.

Leistungen
Mit Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich die Parteien für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag:

a) Der Vermieter ist verpflichtet, die jeweilige Unterkunft im nutzungsgerechten Zustand und entsprechend der Bestellung bereitzustellen.

b) Der Gast ist verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgelt für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Unterkunft zu entrichten.

c) Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgeltes nicht dadurch befreit, dass er, unabhängig vom Grund der Verhinderung, an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechtes verhindert wird.

d) Beruht die Verhinderung jedoch auf einem Grund, den der Vermieter zu vertreten hat, wird der Gast von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts befreit.

Reiserücktrittsversicherung
Zur Vermeidung der entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluß des z.B. Gute Reise-Schutz-Paketes bzw. der Reiserücktrittskosten-Versicherung inkl. Ersatzreise-Versicherung der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung. 

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